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Die Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ist seit dem 01. Juli 1992 im Geräte – Sicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Konsequenz: Seit dem 1. Juli 1995 dürfen Schutzhandschuhe in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sie dem Geräte – Sicherheitsgesetz entsprechen und mit dem CE – Kennzeichen gekennzeichnet sind. Um den verschiedenen Anforderungen an die PSA im gewerblichen Bereich gerecht zu werden, wurden 3 Kategorien geschaffen.
Kategorie 1 (geringes Risiko): Einfache PSA. die Handschuhe müssen den Grundanforderungen der EN 420 entsprechen und müssen lediglich mit dem CE – Kennzeichen versehen werden. Eine Baumusterprüfung ist nicht erforderlich. Eine vom Hersteller in Eigenverantwortung ausgestellte EG – Konformitätserklärung ist ausreichend.
Kategorie 2 (mittleres Risiko): Hier ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich. Zu den Handschuhen ist eine Gebrauchsanweisung bzw. ein Informationsblatt mitzuliefern. Bei der Kennzeichnung muss neben dem CE – Kennzeichen die Anbringung der Jahreszahl erfolgen. Unter diese Norm fallen beispielsweise die Handschuhe nach EN 388, Schutz gegen mechanische Risiken. In dieser Kategorie muss der Hersteller eine EG – Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine gemeldete für das Produkt eine EG – Baumusterprüfung durchgeführt hat.
Kategorie 3 (hohes Risiko): Hier ist neben der Baumusterprüfung, dem Informationsblatt und der Gebrauchsanweisung, sowie der Kennzeichnung wie bei Kategorie 2, zusätzlich eine Qualitätsüberwachung erforderlich. Hierunter fallen alle PSA, bei deren Versagen schwere Gesundheitsschäden des Trägers zu erwarten sind (mortale Gefahren).
EN 420 – Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
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EN 388 - Mechanische Risiken
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Bsp.: |
Prüfung: |
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2
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Abriebfestigkeit
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4
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Schnittfestigkeit
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2
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Weiterreißfestigkeit
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X
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Durchstichfestigkeit
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EN 407 – Thermische Risiken
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An diese Schutzhandschuhe werden neben einer hohen Wärmeisolierung auch besondere Anforderungen an die mechanische Festigkeit gestellt. Gegen kurzzeitigen Kontakt mit heißen Flächen, gegen Strahlungswärme sowie Metallspritzer ist z. B. Leder sehr gut geeignet. Durch den speziellen Gewebeaufbau von Schlingenware wird bei Baumwolle eine gute Wärmeisolierung erzielt. Beschichtung, z. B. mit Nitrilkautschuk sowie Vliesstoffeinlagen erhöhen die Verwendbarkeit von Baumwollschlingenhandschuhen bis zu etwa 200 °C.
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Bsp.:
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Prüfung:
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3
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Brennverhalten
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2
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Kontaktwärme
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2
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Konvektive Hitze
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1
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Strahlungswärme
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0 – 4
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X
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Kl. Spritzer geschmolzenes Metall
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0 – 4
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X
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Gr. Spritzer geschmolzenes Metall
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0 - 4
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EN 374 – Chemische Risiken
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Der Anwender hat eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse zu erstellen und danach die geeignete PSA auszuwählen, die der EG-Norm entspricht (Richtlinie 89/686 EWG).
Unsere technischen Daten dienen ausschließlich zur Orientierung. Sie beinhalten in keiner Weise Garantien, da wir den genauen Anwendungszweck nicht kennen. Wir empfehlen, unsere Produkte und Materialien für den vorgesehenen Einsatzzweck zu prüfen und unsere Fachberater anzusprechen.
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